Deutsch als Fremdsprache

Oktoberkurs 2011 Aprilkurs 2012

Beginn: 17. Oktober 2011

Beginn: 26. März 2012

Ende: 21. September 2012

Ende: 06. Februar 2013

DSH: 17./18. September 2012

DSH: 31.Januar/01. Februar 2013

Unterrichtszeiten: Mo – Fr, 8.15 – 12.15 Uhr

Kosten

Preis: € 3.100,– (inkl. Unterrichtsmaterialen)
zahlbar in 10 Teilbeträgen à € 310,–
Anmeldegebühr: € 360,–

Beratung und Anmeldung per E-Mail im Sekretariat oder bei Walter Krahe. Persönliche Sprechstunde: Bitte per E-Mail Termin vereinbaren!


INTENSIVKURSE „DEUTSCH ALS FREMDSPRACHE“ Abschluss: DSH

Als umfassende Vorbereitung für das Leben, das Studium und das Arbeiten auf akademischem Niveau in Deutschland bietet die Hochschule einjährige Sprach-kurse in Deutsch als Fremdsprache an. Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich, aber ratsam. Die Kurse umfassen von der Grund- bis zur Oberstufe alle Stufen, ebenso eine gründliche Prüfungsvorbereitung.

In den Sprachkursen werden die wesentlichen Inhalte der deutschen Grammatik unter besonderer Berücksichtigung der Grammatik in wissenschaftlichen Texten vermittelt. Umfangreiche Übungen zum Hör- und Leseverstehen anspruchs¬voller Texte zu aktuellen Themen aus Wissenschaft, Politik und Kultur dienen zur Schulung der Fähigkeit, unterschiedliche Thematiken zu erfassen, den Wortschatz sachspezifisch zu erweitern und diesen in eigenen Textproduktionen anzuwenden. Regelmäßige Konversationsübungen festigen die Grundlage, sich in allen Situationen sprachlich zurechtzufinden.

Am Ende der Kurse erfolgt die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH). Der Prüfung liegt die „Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)“ der Philosophisch-Theologischen Hochschule SVD St. Augustin (Theologische Fakultät) vom 15.11.2004 zugrunde. Die Prüfungsordnung entspricht der „Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen“ vom 25.06.2004 und ist bei der Hochschulrektorenkonferenz unter der Nummer 241-005.04 registriert. Eine nach Maßgabe der Rahmenordnung abgelegte DSH wird gemäß § 6 der Rahmenordnung von allen Hochschulen und Studienkollegs in Deutschland anerkannt.

 
 

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