Allgemeines
(1) Die Philosophisch-Theologische Hochschule SVD St. Augustin verleiht den akademischen Grad eines Doktors der Theologie (Dr. theol.), entsprechend den Bestimmungen dieser Promotionsordnung.
(2) Die Promotion dient dem Nachweis einer eigenständigen wissenschaftlichen Leistung. Der Bewerber muss diesen Nachweis durch eine wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) und durch eine mündliche Prüfung (Doktorexamen) erbringen.
Bewerbung
(1) Bewerbungen für das Doktorat in Theologie sind an den Rektor der Hochschule schriftlich einzureichen.
(2) Dem Bewerbungsgesuch sind beizufügen:
1. eine tabellarische Darstellung des Lebenslaufs und Studiengangs;
2. das Zeugnis über die bestandenen theologischen Abschlussprüfungen;
3. bei Klerikern die Empfehlung des zuständigen kirch- lichen Oberen, bei Laien die eines Geistlichen;
4. eine Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg der Bewerber sich bereits einem anderen kirchlichen oder staatlichen Doktorexamen unterzogen hat.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Zulassung als Doktorand setzt voraus: Der Bewerber muss
1. das Lizentiat im Fach Katholische Theologie erworben haben, das wenigstens mit der Note „gut" (2,5) bewertet ist;
2. oder die Diplomprüfung bzw. eine gleichwertige Abschlussprüfung in Katholischer Theologie mindestens mit der Note „gut" (2,5) bestanden haben;
3. oder die Erste Staatsprüfung bzw. eine gleichwertige Abschlussprüfung für das Lehr- amt an Gymnasien im Fach Katholische Religionslehre mindestens mit der Note „gut" (2,5) bestanden und die Ergänzungsprüfung gemäß Abs. (2) mit Erfolg abgelegt haben;
4. den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen, falls seine Muttersprache nicht Deutsch ist;
5. Kenntnisse alter und moderner Sprachen be- sitzen, die für die Erstellung der Dissertation erforderlich sind.
(2) In der nach Abs. (1) 3 abzulegenden Ergänzungsprüfung muss der Bewerber nachweisen, dass er über die nach dieser Promotionsordnung für die Promotion erforderliche wissenschaftliche Befähigung verfügt. Die Ergänzungsprüfung umfasst schriftliche und mündliche Prüfungen in den Fächern der Diplomprüfung, die bei der Prüfung für das Lehramt nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Vor der Ablegung der Ergänzungsprüfung muss der Bewerber in diesen Fächern im Diplomstudiengang der Philosophisch-Theologischen Hochschule SVD St. Augustin Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 16 Semesterwochenstunden belegen. Die Entscheidung da- rüber, in welchen Fächern die Ergänzungsprüfung abgelegt werden muss, trifft der Promotionsausschuss.
1. Die Prüfung dauert in jedem Fach 20 Minuten. Genügen die Leistungen in einem geprüften Fach nicht den Anforderungen, so gilt die gesamte Ergänzungsprüfung als nicht bestanden.
2. Eine nicht bestandene Ergänzungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung erstreckt sich nur auf die Fächer, in denen die Leistungen des Bewerbers nicht den Anforderungen genügt haben.
3. Über die bestandene Ergänzungsprüfung erhält der Bewerber eine vom Rektor unterschriebene Bescheinigung.
(3) Nach Zustimmung der Professorenkonferenz erteilt der Rektor die Zulassung zum Promotionsstudium.
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