Lizentiat

Die Lizentiatsordnung wurde gemäß der römischen Anordnungen zur Neustrukturierung des Lizentiatsstudiums im Rahmen des Bologna-Prozesses erstellt und am 18. Oktober 2010 von der Professorenkonferenz der Philoso-phisch-Theologischen Hochschule SVD St. Augustin beschlossen.

Sie basiert auf der approbierten Ordnung von 1999/2000 und wird ab dem Wintersemester 2010/2011 an Philosophisch-Theologischen Hochschule SVD St. Augustin zur Anwendung gebracht. Die im Zuge der Neustrukturierung des Lizentiatsstudiengangs erforderlich gewordenen Anpassungen wurden von der Kongregation für das Katholische Bildungswesen am 31. Juli 2011 approbiert. 

Allgemeines

(1) Die Philosophisch-Theologische Hochschule SVD St. Augustin verleiht den akademischen Grad eines Lizentiaten (Lic. theol.) entsprechend den kirchlichen Rechtsbestimmungen.

(2) Das Lizentiatsstudium umfasst eine Regelstudienzeit von vier Semestern im Fach Katholische Theologie, das sich in fünf Fächergruppen aufgliedert: biblische, historische, systematische, praktische und missions-/kultur-/religionswissenschaftliche Fächergruppe; die letztgenannte Fächergruppe entspricht dem Schwerpunkt der Hochschule.

(3) Aus den fünf Fächergruppen muss der Bewerber eine zur Spezialisierung auswählen.

(4) Für das Lizentiatsstudium ist ein Lizentiatsausschuss zuständig, der aus dem Rektor der Hochschule und zwei von der Professorenkonferenz für drei Jahre gewählten Dozenten bzw. Professoren besteht.

(5) Die unmittelbare Begleitung der Lizentiatsarbeit übernimmt ein Moderator, der zu Beginn des ersten Semesters festzulegen ist. (Bei Beginn des Lizentiatsstudiums im WS ist er bis zum 1. Dezember, bei Beginn im SS bis zum 1. Mai zu vereinbaren.) Der Moderator kann – in Rücksprache mit diesem – frei gewählt werden und muss vom Lizentiatsausschuss bestätigt werden. Moderator kann jeder Dozent bzw. Professor der Philosophisch-Theologischen Hochschule SVD St. Augustin sein.

(6) Eine Beendigung des Betreuungsverhältnisses zwischen Moderator und Lizentiand ist von beiden Seiten her möglich. Sie ist in jedem Fall vom Lizentiatsausschuss zu bestätigen. Wird eine Beendigung des Betreuungsverhältnisses aus Gründen erforderlich, die der Lizentiand nicht zu vertreten hat, ist der Lizentiatsausschuss zur Ausschöpfung aller Möglichkeiten zwecks Fortführung des Lizentiatsstudiums verpflichtet.

Studienziel

(1) Das Aufbaustudium bietet eine über das allgemeine Studienziel hinausgehende Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und theologischer Vermittlung. Die Befähigung wird aufgrund von studienbegleitenden Fachabschlussprüfungen, einer schriftlichen Arbeit (Lizentiatsarbeit), die einen selbständigen Forschungsbeitrag zu einem Thema aus einem der fünf Fächergruppen leistet, sowie durch eine mündliche Lizentiatsprüfung festgestellt.

(2) Die Ausrichtung des gesamten Studienganges strebt eine umfassende und vertiefte Auseinandersetzung mit Fragen an, die die universale Sendung der Kirche betreffen.


Studienangebote

(1) Das verbindliche Curriculum zur Erlangung des Lizentiats ist so konzipiert, dass es von dem Lizentianden innerhalb von vier Semestern absolviert werden kann. Die Veranstaltungen stellen einen unverzichtbaren Teil der Qualifizierung für das selbständige wissenschaftliche Arbeiten dar.

(2) Die zu absolvierenden Studienangebote berücksichtigen universalkirchliche Aspekte, sodass die missionarische Dimension der Kirche in allen fünf Fächergruppen ihren Niederschlag findet

(3) Die Studieninhalte umfassen:
1. die biblische Fächergruppe (Alttestamentliche Hermeneutik und Exegese des Alten und Neuen Testaments);
2. die historische Fächergruppe (Alte, Mittlere und Neue Kirchengeschichte);
3. die systematische Fächergruppe (Philosophie, Fundamentaltheologie, Dogmatik, Moraltheologie, Christliche Sozialwissenschaft);
4. die praktische Fächergruppe (Homiletik, Katechetik, Kirchenrecht, Liturgiewissenschaft, Pastoraltheologie, Religionspädagogik);
5. die missions-/kultur-/religionswissenschaftliche Fächergruppe (Religionswissenschaft, Ethnologie, Missionswissenschaft).

(4) Die Angabe der Studienleistungen, die innerhalb von vier Semestern verpflichtend zu erbringen sind, wird der Lizentiatsordnung als Anhang beigefügt.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Lizentiatsstudium setzt voraus:

(1) Der Bewerber muss das Studium der Theologie mit dem Bakkalaureat, dem Diplom oder dem Magister Theologiae abgeschlossen haben. Falls er den Abschluss eines äquivalenten Theologiestudiums vorzuweisen hat, muss dieses nach den kirchlichen Normen absolviert sein und auf seine Gleichwertigkeit geprüft werden; es kann auch ein mündliches Examen über einen von der Hochschule vorbereiteten Themenkatalog gefordert werden.

(2) Das Bakkalaureat/Diplom bzw. der Magister Theologiae oder das abgeschlossene Theologiestudium muss wenigstens mit der Note „gut“ (bis 2,5) bewertet worden sein.

(3) Hat ein Lizentiand bereits an einer anderen theologischen Fakultät Studienleistungen im Rahmen des Lizentiatsstudiums erbracht, so werden diese Studienleistungen und dabei erworbene Leistungsnachweise – bei Feststellung der Gleichwertigkeit – angerechnet.

(4) Studienbewerber aus nichtdeutschsprachigen Ländern haben vor der Zulassung den Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse durch ein entsprechendes Zertifikat nachzuweisen.

(5) Der Bewerber muss diejenigen Kenntnisse biblischer und moderner Sprachen besitzen, die für eine sachgerechte Ausführung der Lizentiatsarbeit erforderlich sind.

Bewerbung

(1) Bewerber zum Lizentiat in Theologie richten an den Rektor der Philosophisch-Theologischen Hochschule SVD St. Augustin ein schriftliches Gesuch um Zulassung. Nach Zustimmung der Professorenkonferenz erteilt der Rektor die Zulassung zum Lizentiatsstudium. Wird bei der Abstimmung über die Zulassung nicht das notwendige Quorum der Mitglieder erreicht, werden die abwesenden Mitglieder der Konferenz vom Rektor um ihr schriftliches Votum gebeten (vgl. Grundordnung § 14 Abs. 4).

(2) In dem Gesuch ist anzugeben, ob der Bewerber von einer anderen Fakultät bereits das Lizentiat erhalten hat, an einer anderen Fakultät Versuche unternommen hat, das Lizentiat zu erwerben oder an einer anderen Fakultät das Lizentiatsstudium endgültig nicht bestanden hat.

(3) Dem Bewerbungsgesuch sind beizufügen:
1. Ein tabellarischer Lebenslauf, aus dem der Bildungsgang des Bewerbers hervorgeht;
2. Nachweis über den theologischen Studienabschluss gemäß;
3. bei Klerikern die Empfehlung des zuständigen kirchlichen Oberen, bei Laien die eines Geistlichen.

 
 

Startseite  |  Kontakt  | Sitemap  |  Impressum  |  Suche